Wissen / Glossar

Begriffe schnell einordnen

Zentrale Begriffe rund um ESPR, DPP-Daten, Rollen, Interoperabilität und Standards.

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D

Delegierter Rechtsakt

Ein delegierter Rechtsakt ist eine von der Europäischen Kommission erlassene Rechtsvorschrift, die bestehende EU-Gesetze um konkrete technische oder fachliche Anforderungen ergänzt. Er dient dazu, allgemeine gesetzliche Vorgaben näher auszugestalten, ohne den eigentlichen Gesetzestext zu ändern. Im Rahmen der ESPR legen delegierte Rechtsakte unter anderem die konkreten Anforderungen für einzelne Produktgruppen fest, beispielsweise welche Informationen im Digitalen Produktpass enthalten sein müssen.

Im Unterschied dazu regeln Durchführungsrechtsakte, wie die Vorgaben einer EU-Verordnung in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden.

Digitaler Identifikator

Ein digitaler Identifikator ist eine eindeutige Kennzeichnung, mit der ein Produkt oder ein Produktdatensatz digital identifiziert und wiedergefunden werden kann. Im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass dient der digitale Identifikator dazu, den DPP eines Produkts eindeutig zu referenzieren und zugänglich zu machen. Er bildet die Verbindung zwischen dem physischen Produkt und den zugehörigen digitalen Informationen. Digitale Identifikatoren können beispielsweise über QR-Codes, RFID-Tags oder andere Datenträger auf Produkten zugänglich gemacht werden. Häufig kommen hierfür standardisierte Identifikationssysteme wie die Global Trade Item Number (GTIN) von GS1 zum Einsatz.

DPP-Ökosystem Premium · Expertenwissen

Das DPP-Ökosystem umfasst alle Akteure, Systeme, Standards und Prozesse, die für die Erstellung, Verwaltung, den Austausch und die Nutzung Digitaler Produktpässe erforderlich sind. Es verbindet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit technischen Infrastrukturen und gemeinsamen Standards, um Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg verfügbar zu machen. Zum DPP-Ökosystem gehören unter anderem Hersteller, Lieferanten, Händler, DPP-Service-Provider, Reparaturbetriebe, Recyclingunternehmen, Behörden und Verbraucher. Darüber hinaus umfasst es Identifikationsstandards, Datenträger, Datenmodelle, Schnittstellen sowie Systeme für den Datenaustausch und die Datenspeicherung. Ziel des DPP-Ökosystems ist es, Produktinformationen über Unternehmens- und Systemgrenzen hinweg interoperabel verfügbar zu machen und damit Transparenz, Kreislaufwirtschaft und regulatorische Konformität zu fördern.

DPP-Ökosystem

Das DPP-Ökosystem umfasst alle Akteure, Systeme, Standards und Prozesse, die für die Erstellung, Verwaltung, den Austausch und die Nutzung Digitaler Produktpässe erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Hersteller, Lieferanten, Händler, DPP-Service-Provider, Reparatur- und Recyclingunternehmen, Behörden sowie die technischen Standards und Systeme, die den Austausch von Produktinformationen ermöglichen.

DPP-Service-Provider (Digitalproduktpass-Dienstleister)

Ein Digitalproduktpass-Dienstleister ist ein Unternehmen, das Wirtschaftsteilnehmer bei der technischen Umsetzung und dem Betrieb Digitaler Produktpässe unterstützt. Dazu gehören unter anderem die Speicherung, Verarbeitung, Registrierung, Aktualisierung und Bereitstellung von DPP-Daten. Digitalproduktpass-Dienstleister handeln als eigenständige Dienstleister im Auftrag der verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer. Die ESPR sieht vor, dass die Europäische Kommission durch einen delegierten Rechtsakt spezifische Anforderungen für Digitalproduktpass-Dienstleister festlegt. Diese sollen unter anderem die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Interoperabilität und langfristige Verfügbarkeit von DPP-Daten gewährleisten. Zudem wird die Einführung eines Zertifizierungssystems geprüft, mit dem die Einhaltung dieser Anforderungen nachgewiesen wird.

Datenmodell

Ein Datenmodell beschreibt, welche Informationen erfasst werden, wie diese strukturiert sind und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass legt ein Datenmodell fest, welche Produktinformationen gespeichert werden können bzw. sollen und wie diese einheitlich beschrieben werden. Dadurch können unterschiedliche Systeme dieselben Informationen konsistent erfassen, austauschen und verarbeiten. Somit bilden Datenmodelle eine wichtige Grundlage für die Maschineninterpretierbarkeit und Interoperabilität von DPP-Daten.

Datenmodell Premium · Expertenwissen

Ein Datenmodell beschreibt, welche Informationen erfasst werden, wie diese definiert sind, welche Bedeutung sie haben und wie sie miteinander inhaltlich logisch zusammenhängen. Dadurch bildet es die Grundlage für die semantische Interpretation von Daten durch unterschiedliche Systeme. Im Digitalen Produktpass beantwortet ein Datenmodell beispielsweise Fragen wie: Welche Informationen beschreiben ein Produkt? Welche Informationen beschreiben Materialien, Komponenten oder Lieferanten? Wie werden Reparaturen, Ersatzteile oder Recyclinginformationen abgebildet? Welche Beziehungen bestehen zwischen diesen Informationen? Ein Datenmodell legt dabei nicht fest, in welchem technischen Format Daten gespeichert oder übertragen werden. Vielmehr beschreibt es Struktur, Definition, Bedeutung und Beziehungen der Informationen. Dasselbe Datenmodell kann beispielsweise in JSON, XML oder anderen Datenformaten umgesetzt werden. Datenmodelle sind eine zentrale Voraussetzung für Maschineninterpretierbarkeit. Erst wenn unterschiedliche Systeme dieselben Begriffssysteme für Informationsobjekte, Eigenschaften und Beziehungen verwenden, können Daten automatisiert verstanden und verarbeitet werden. Im DPP-Umfeld spielen Datenmodelle daher eine Schlüsselrolle für Interoperabilität, Datenaustausch und die Umsetzung standardisierter Produktpässe über Unternehmens- und Systemgrenzen hinweg. Praxisbeispiel Zwei Unternehmen können beide das Datenformat JSON verwenden. Wenn das eine Unternehmen ein Material als „Werkstoff“ und das andere als „Material“ beschreibt oder unterschiedliche Strukturen verwendet, bleibt ein automatisches Verständnis schwierig. Ein gemeinsames Datenmodell sorgt dafür, dass dieselben Informationen für unterschiedliche Systeme dieselbe Bedeutung besitzen.

Datenformat

Ein Datenformat legt fest, in welcher technischen Form Informationen gespeichert, übertragen oder ausgetauscht werden. Beispiele für Datenformate sind PDF, HTML, JSON, XML oder CSV. Datenformate unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Struktur und ihres Verwendungszwecks. Während PDF vor allem der Darstellung von Informationen für Menschen dient, werden Formate wie JSON, XML oder CSV häufig für den maschinenlesbaren Austausch von Daten zwischen unterschiedlichen Systemen verwendet. Im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass spielen insbesondere maschinenlesbare Datenformate eine wichtige Rolle, da sie den automatisierten Austausch und die Verarbeitung von Produktinformationen ermöglichen. Im Gegensatz zu einem Datenmodell beschreibt ein Datenformat jedoch nicht die Bedeutung oder die Beziehungen von Informationen, sondern lediglich deren technische Darstellung. Beispiel: Dasselbe Datenmodell kann sowohl im Datenformat JSON als auch im Datenformat XML umgesetzt werden.

Durchführungsrechtsakt

Ein Durchführungsrechtsakt legt fest, wie bereits bestehende Vorgaben einer EU-Verordnung in allen Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden. Er kann beispielsweise technische Verfahren, Datenformate, Registrierungsprozesse oder konkrete Abläufe näher bestimmen.

Im Unterschied dazu ergänzt oder konkretisiert ein delegierter Rechtsakt nicht wesentliche Inhalte einer Verordnung, etwa die Anforderungen für eine bestimmte Produktgruppe.

E

EPCIS (Electronic Product Code Information Services)

EPCIS ist ein GS1-Standard für die Erfassung und den Austausch von Ereignis- und Rückverfolgbarkeitsdaten in einer standardisierten und maschinenlesbaren Form. Mit EPCIS können Ereignisse entlang der Wertschöpfungskette ausgetauscht werden. Dazu gehören Informationen darüber, was mit einem Produkt passiert ist, wann ein Ereignis stattgefunden hat, wo es stattgefunden hat und wer daran beteiligt war. Diese Informationen können systemübergreifend verarbeitet und interpretiert werden. Somit kann EPCIS im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass dazu beitragen, Produktbewegungen, Lieferkettenereignisse und andere produktbezogene Informationen standardisiert und interoperabel bereitzustellen.

G

GS1

GS1 ist eine internationale Standardisierungsorganisation, die weltweit verbreitete Standards für die Identifikation, Kennzeichnung und den Austausch von Produktinformationen entwickelt. Im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass spielen insbesondere Standards wie die GTIN (Global Trade Item Number), der GS1 Digital Link und EPCIS (Electronic Product Code Information Services) eine wichtige Rolle. Sie unterstützen die eindeutige Identifikation von Produkten sowie den interoperablen Austausch von Produkt- und Ereignisdaten entlang der Wertschöpfungskette.

GTIN (Global Trade Item Number)

Die GTIN ist eine weltweit standardisierte Identifikationsnummer, die als digitaler Identifikator zur eindeutigen Kennzeichnung von Produkten dient. Eine GTIN besteht aus einer Zahlenfolge, die einen bestimmten Produkttyp international eindeutig identifiziert. Beispiel: GTIN: 04012345678903 Diese Nummer kann auf Verpackungen, Barcodes oder in Produktdaten verwendet werden. Im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass kann die GTIN dazu verwendet werden, Produkte eindeutig zu identifizieren und mit den zugehörigen digitalen Produktinformationen zu verknüpfen.

I

Interoperabilität

Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, Daten miteinander auszutauschen und diese korrekt zu verarbeiten. Im Kontext des Digitalen Produktpasses umfasst Interoperabilität sowohl die technische Ebene des Datenaustauschs als auch die semantische Ebene des gemeinsamen Verständnisses von Daten. Damit Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette genutzt werden können, müssen Unternehmen, Softwarelösungen und Plattformen gemeinsame Identifikatoren, Datenformate, Schnittstellen (technische Ebene) und Begriffsysteme (semantische Ebene) verwenden. Interoperabilität ermöglicht so den zuverlässigen Austausch und die Weiterverarbeitung von Produktdaten zwischen Herstellern, Lieferanten, Händlern, Reparaturbetrieben, Recyclingunternehmen und Behörden.

Inverkehrbringer

Als Inverkehrbringer wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig der Wirtschaftsteilnehmer bezeichnet, der ein Produkt erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellt oder in Verkehr bringt. Je nach Produkt und Lieferkette kann dies beispielsweise ein Hersteller oder ein Importeur sein. Im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass kommt dem Inverkehrbringer eine besondere Bedeutung zu, da die Verantwortung für die Bereitstellung und Verfügbarkeit des DPP grundsätzlich bei dem Wirtschaftsteilnehmer liegt, der das Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.

Inverkehrbringen

Das Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Markt. Im Rahmen der ESPR ist das Inverkehrbringen ein wichtiger rechtlicher Bezugspunkt. Die für ein Produkt geltenden Anforderungen müssen grundsätzlich spätestens zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere die Konformitätserklärung mit den geltenden Vorschriften, die erforderlichen Produktinformationen sowie – soweit vorgeschrieben – der Digitale Produktpass. Darüber hinaus knüpfen verschiedene Pflichten und Fristen der ESPR an den Zeitpunkt des Inverkehrbringens an.

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme bezeichnet die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung eines Produkts innerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen der ESPR ist die Inbetriebnahme ein wichtiger rechtlicher Bezugspunkt, denn verschiedene Nachweis- und Aufbewahrungspflichten gelten spätestens ab diesem Zeitpunkt.

K

Kreislaufwirtschaft

Kreislaufwirtschaft ist ein Wirtschaftsmodell, bei dem Produkte, Materialien und Rohstoffe möglichst lange genutzt und im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, Ressourcen effizient einzusetzen und den Bedarf an neuen Rohstoffen zu reduzieren. Dies wird unter anderem durch langlebige Produkte, Reparatur, Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling erreicht.

M

Maschinenlesbarkeit

Maschinenlesbarkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Systems, Daten automatisch zu erfassen und zu verarbeiten, ohne dass diese zuvor manuell übertragen oder interpretiert werden müssen. Im Gegensatz zu Dokumenten, die primär für Menschen erstellt werden, liegen maschinenlesbare Daten in einer strukturierten Form vor, die von Softwareanwendungen direkt gelesen und verarbeitet werden kann. Maschinenlesbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den automatisierten Austausch, die Weiterverarbeitung und die Nutzung von DPP-Daten über Unternehmens- und Systemgrenzen hinweg.

Maschineninterpretierbarkeit

Maschineninterpretierbarkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Systems, die Bedeutung von Daten automatisch zu erkennen und korrekt zu verarbeiten. Im Gegensatz zur Maschinenlesbarkeit reicht es dabei nicht aus, dass Daten technisch gelesen werden können; ihre Struktur und Bedeutung müssen auch eindeutig beschrieben sein. Maschineninterpretierbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung für semantische Interoperabilität und die automatisierte Verarbeitung von DPP-Daten.

O

Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR)

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, englisch: Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), ist eine europäische Verordnung. Sie soll den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fördern, indem Produkte nachhaltiger gestaltet und Ressourcen länger im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Hierfür bildet sie den rechtlichen Rahmen für den Digitalen Produktpass und definiert die grundlegenden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für dessen Ausgestaltung. Sie legt fest, für welche physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, ein Digitaler Produktpass eingeführt werden soll, und priorisiert bestimmte Produktgruppen für eine erste konkrete Umsetzung. Welche Anforderungen und Daten im Digitalen Produktpass für die jeweilige Produktgruppe gelten, wird hingegen in produktspezifischen delegierten Rechtsakten festgelegt.

R

Reparierbarkeit

Reparierbarkeit bezeichnet die Eigenschaft eines Produkts, bei Defekten oder Verschleiß instand gesetzt werden zu können. Im Kontext der ESPR und des Digitalen Produktpasses ist sie ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Reparaturen nicht nur technisch zu ermöglichen, sondern auch durch den Zugang zu relevanten Produktinformationen zu unterstützen. Der Digitale Produktpass soll dafür Informationen zu Ersatzteilen, Wartung, Demontage oder Reparaturverfahren bereitstellen und diese – abhängig von den jeweiligen Zugangsrechten – auch unabhängigen Reparaturbetrieben und weiteren Akteuren zugänglich machen.

Recyclingfähigkeit

Recyclingfähigkeit bezeichnet die Eigenschaft eines Produkts, am Ende seiner Nutzungsdauer so behandelt werden zu können, dass die enthaltenen Materialien möglichst hochwertig wiederverwertet werden können. Im Kontext der ESPR und des Digitalen Produktpasses ist sie ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft. Der Digitale Produktpass soll Informationen bereitstellen, die die Identifikation von Materialien, die Demontage von Komponenten und den Umgang mit relevanten Stoffen unterstützen.

S

Semantische Interoperabilität

Semantische Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, die Bedeutung von Daten einheitlich zu interpretieren. Sie stellt sicher, dass dieselben Informationen unabhängig vom verwendeten System gleich verstanden werden. Im Kontext des Digitalen Produktpasses wird dies durch gemeinsame Datenmodelle, standardisierte Begriffsdefinitionen und kontrollierte Vokabulare erreicht. Dadurch wird sichergestellt, dass Datenfelder und ihre Bedeutung systemübergreifend eindeutig definiert sind. So verstehen unterschiedliche Systeme beispielsweise unter einem Material, einem Recyclinganteil, einem Bauteil oder einem Reparaturstatus dieselbe Information.

T

Technische Interoperabilität

Technische Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, Daten über standardisierte technische Mechanismen auszutauschen und zu verarbeiten. Im Kontext des Digitalen Produktpasses wird sie durch gemeinsame Identifikatoren, Datenträger, Datenformate, Kommunikationsprotokolle und Programmierschnittstellen (APIs) ermöglicht. Sie stellt sicher, dass Produktinformationen zwischen verschiedenen Systemen übertragen, abgerufen und weiterverarbeitet werden können.

W

Wirtschaftsteilnehmer

Als Wirtschaftsteilnehmer bezeichnet die ESPR natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Produkte herstellen, importieren, vertreiben, bereitstellen oder in Verkehr bringen. Zu den wichtigsten Wirtschaftsakteuren gehören Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler. Je nach ihrer Rolle übernehmen sie unterschiedliche Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit Produkten und dem Digitalen Produktpass. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist dabei jeweils demjenigen Wirtschaftsteilnehmer zugeordnet, der nach den geltenden Rechtsvorschriften für das betreffende Produkt verantwortlich ist.

Wertschöpfungskette

Eine Wertschöpfungskette umfasst alle Akteure und Prozesse, die an der Entwicklung, Herstellung, Bereitstellung, Nutzung und Verwertung eines Produkts beteiligt sind. Im Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass spielt die Wertschöpfungskette insofern eine zentrale Rolle, als dass die für den DPP erforderlichen Informationen in der Regel von verschiedenen Akteuren entlang dieser Kette bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Rohstofflieferanten, Zulieferer, Hersteller, Importeure, Händler, Reparaturbetriebe und Recyclingunternehmen. Darüber hinaus ist die Wertschöpfungskette für den DPP wichtig, weil relevante Produktinformationen über die gesamte Kette hinweg verfügbar und nutzbar gemacht werden sollen.