Wissen / FAQ
Fragen zum Digitalen Produktpass
Antworten zu Grundlagen, Readiness, Umsetzung und regulatorischer Orientierung.
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Orientierung Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein digitaler Datensatz, der wichtige Informationen über ein Produkt bereitstellt. Dazu können beispielsweise Angaben zu Materialien, Herkunft, Reparatur, Nachhaltigkeit oder Recycling gehören.
Was ein Digitaler Produktpass nicht ist: Er ist weder ein PDF-Dokument noch ein QR-Code oder ein Zertifikat. Ebenso wenig handelt es sich um eine bestimmte Software oder Plattform. Diese sind lediglich Mittel zur Bereitstellung oder Nutzung eines Digitalen Produktpasses.
Ziel des Digitalen Produktpasses ist es, Informationen über Produkte einfacher zugänglich und nachvollziehbar zu machen – für Unternehmen, Behörden, Kunden und andere Beteiligte entlang der Lieferkette.
Orientierung Warum wird der DPP eingeführt?
Der DPP soll dazu beitragen, Transparenz entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu verbessern und die Grundlage für nachhaltigere Produkte und eine stärkere Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
Mit dem Digitalen Produktpass verfolgt die Europäische Union das Ziel, wichtige Produktinformationen künftig leichter zugänglich und besser nachvollziehbar zu machen. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu Materialien, Herkunft, Reparatur, Wiederverwendung oder Recycling.
Der rechtliche Rahmen für den DPP entsteht auf unterschiedlichen Wegen: Für viele Produktgruppen bildet die europäische ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft „Ökodesign-Verordnung“) die Grundlage. Für bestimmte Produktgruppen wird der DPP jedoch durch eigene sektorale EU-Verordnungen eingeführt. Welche Regelung für welche Produktgruppe gilt, erläutert der Deep Dive „Welche DPP-Vorgaben gelten für welche Produktgruppen?“.
Orientierung Welche Informationen enthält ein DPP?
Die Inhalte eines Digitalen Produktpasses (DPP) hängen von der jeweiligen Produktgruppe ab. So sind z.B. für Textilien im Detail andere Pflichtangaben als für Möbel zu erwarten.
Typische Beispiele sind Informationen zu Materialien, Herkunft, Reparatur, Nachhaltigkeit oder Recycling. Neben den verpflichtenden Angaben können im DPP auch freiwillige Informationen bereitgestellt werden, sofern dadurch weder die Datenqualität, die Interoperabilität noch die Funktionsfähigkeit des Digitalen Produktpasses beeinträchtigt werden. Freiwillige Informationen müssen dabei eindeutig von den verpflichtenden Angaben unterschieden werden.
Welche Informationen tatsächlich erforderlich sind, wird von der Europäischen Kommission, auf Grundlage der ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft "Ökodesign-Verordnung") sowie sektoraler Verordnungen, für die einzelnen Produktgruppen schrittweise festgelegt. Dies geschieht in sogenannten delegierten Rechtsakten, die die konkreten Anforderungen für eine Produktgruppe definieren.
Allgemein DPP - Datenblätter - Technische Dokumentation - Labels: Wo liegen die Unterschiede?
Der Digitale Produktpass (DPP) ersetzt bestehende Dokumente, Datenblätter, Zertifikate oder Labels nicht grundsätzlich. Vielmehr ergänzt er diese und macht die darin relevante Produktinformationen digital, strukturiert und über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zugänglich. Kurz gesagt: Der Digitaler Produktpass führt Informationen aus diesen unterschiedlichen Quellen in einem gemeinsamen Informationsraum zusammen.
Darüber hinaus kann der DPP Informationen enthalten, die erst während der Nutzung eines Produkts entstehen oder sich im Laufe der Zeit verändern. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu Energieverbrauch, Ersatzteilen, Reparaturen, Wartungen, Wiederverwendung oder Recycling. Dadurch bleiben wichtige Informationen, die bisher häufig verloren gingen, über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg mit dem Produkt verknüpft und können auch nach Verkauf, Nutzung oder Weitergabe weiterhin genutzt werden.
Orientierung Welche Produkte benötigen (künftig) einen DPP?
Langfristig sollen für viele Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, Digitale Produktpässe eingeführt werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere Produktgruppen mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung sowie einem großen Potenzial für mehr Nachhaltigkeit, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling.
Zu den häufig genannten Produktgruppen gehören beispielsweise:
Konsumgüter / Produkte für Endverbraucher:
+ Textilien und Bekleidung
+ Möbel
+ Haushaltsgeräte
+ Elektronikgeräte
+ Batterien
Industriegüter / Produkte für gewerbliche Anwender:
+ Industrielle Batterien
+ Maschinen und Anlagen
+ Bauprodukte
+ Chemische Erzeugnisse
+ Stahl- und Aluminiumprodukte
Welche Produktgruppen tatsächlich betroffen sind und welche Informationen jeweils bereitgestellt werden müssen, Die betroffenen Produktgruppen werden im Rahmen der ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft "Ökodesign-Verordnung") sowie sektoraler Verordnungen schrittweise festgelegt.
Derzeit stehen insbesondere Batterien, Textilien und verschiedene Produktgruppen mit hoher Umweltrelevanz im Fokus. Weitere Produktgruppen werden voraussichtlich in den kommenden Jahren folgen.
Orientierung Ist mein Unternehmen von einer DPP-Pflicht betroffen?
Ob Ihr Unternehmen vom Digitalen Produktpass betroffen ist, hängt vor allem von den Produkten ab, die Sie herstellen, importieren, vertreiben oder in Betrieb nehmen. Grundsätzlich sieht die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft "Ökodesign-Verordnung") vor, dass langfristig für einen großen Teil der in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkte eine DPP-Pflicht gelten sollen.
Besonders im Fokus stehen Produktgruppen mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung und relevanten Auswirkungen auf Ressourcenverbrauch, Reparaturfähigkeit, Wiederverwendung, Recycling oder andere Aspekte der Kreislaufwirtschaft. Dazu gehören beispielsweise Batterien, Textilien, Elektronikprodukte, Möbel oder bestimmte Bauprodukte.
Bestimmte Produktgruppen sind jedoch ausdrücklich von den DPP-Anforderungen ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel sowie lebende Pflanzen und Tiere.
Welche Produktgruppen tatsächlich einen Digitalen Produktpass benötigen und welche Anforderungen gelten, wird schrittweise in sogenannten delegierten Rechtsakten festgelegt. Sie sollten daher prüfen, ob Ihre Produkte zu den Produktgruppen gehören, für die bereits Anforderungen bestehen oder künftig vorgesehen sind.
Orientierung Wer entscheidet über die Anforderungen an den DPP?
Die Anforderungen an den Digitalen Produktpass (DPP) werden von der Europäischen Kommission festgelegt.
Für die einzelnen Produktgruppen werden die konkreten Vorgaben schrittweise in sogenannten delegierten Rechtsakten definiert. Darin wird beispielsweise festgelegt, welche Informationen enthalten sein müssen und welche Produkte betroffen sind.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet die europäische ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft "Ökodesign-Verordnung").
Orientierung Was hat der DPP mit Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft?
Der Digitale Produktpass (DPP) soll dazu beitragen, Informationen zu Materialien, Reparatur, Wiederverwendung, Recycling und anderen Nachhaltigkeitsaspekten einfacher zugänglich zu machen und Produkte dadurch über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg transparenter zu machen.
Diese Transparenz schafft eine wichtige Grundlage für die Kreislaufwirtschaft. Produkte und Materialien können länger genutzt, besser repariert, wiederverwendet und am Ende ihres Lebenszyklus effizienter recycelt werden.
Der DPP stellt somit ein zentrales Instrument der europäischen Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftsstrategie dar.
Orientierung Wann wird der DPP verpflichtend?
Es gibt keinen einheitlichen Stichtag für alle Produkte.
Die Verpflichtung zum Digitalen Produktpass (DPP) wird schrittweise für einzelne Produktgruppen eingeführt. Wann eine Produktgruppe betroffen ist, wird von der Europäischen Kommission in sogenannten delegierten Rechtsakten festgelegt.
Für einige Produktgruppen, wie beispielsweise Batterien, Spielzeuge oder Wasch- und Reinigungsmittel, stehen die Umsetzungsfristen bereits fest. Für viele weitere Produktgruppen werden die konkreten Anforderungen und Zeitpläne erst in den kommenden Jahren festgelegt.
Einen Überblick über die betroffenen Produktgruppen, die regulatorischen Meilensteine und die geplanten Zeiträume bietet der Deep Dive „Produktgruppen“ sowie die DPP-Timeline.
Orientierung Wird der DPP verpflichend sein?
Grundsätzlich ja. Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft "Ökodesign-Verordnung") schafft einen Rahmen für die Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union und stellt dafür Anforderungen an Nachhaltigkeit und Produktinformationen, die langfristig für einen großen Teil der in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Produkte gelten sollen. Für diese Produkte wird der Digitale Produktpass zu einer verpflichtenden Anforderung werden. Daneben führen auch sektorale EU-Verordnungen den DPP für bestimmte Produktgruppen ein, beispielsweise für Batterien, Spielzeug, Bauprodukte sowie Wasch- und Reinigungsmittel.
Bestimmte Produktgruppen sind jedoch ausdrücklich von den DPP-Anforderungen ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel sowie lebende Pflanzen und Tiere.
Welche Produktgruppen tatsächlich einen DPP benötigen und welche Anforderungen gelten, wird schrittweise durch die jeweils maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften festgelegt.
Orientierung Wer muss den DPP bereitstellen?
Der Digitale Produktpass (DPP) muss von dem Wirtschaftsteilnehmer bereitgestellt werden, der das betreffende Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
Die Verordnung legt außerdem fest, dass der Wirtschaftsteilnehmer, der das Produkt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, für die Verfügbarkeit des Passes verantwortlich ist und eine Sicherungskopie des DPP bereitstellen muss.
Orientierung Wer muss die Daten für dem DPP bereitstellen?
Die für einen Digitalen Produktpass (DPP) erforderlichen Informationen stammen häufig aus verschiedenen Unternehmen, Abteilungen und Systemen entlang der Wertschöpfungskette.
Je nach Produkt stellen Hersteller, Lieferanten sowie andere Beteiligte entlang des gesamten Produktlebenszyklus Informationen zu Entstehung (Materialien, Komponenten) Herkunft, Nutzung, Reparatur oder Recycling bereit.
Welche Daten tatsächlich benötigt werden, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den dafür in sogenannten delegierten Rechtsakten festgelegten Anforderungen ab.
Umsetzung Wo liegen die benötigten Daten?
Viele der für einen Digitalen Produktpass benötigten Informationen sind in Unternehmen bereits vorhanden.
Sie liegen jedoch häufig verteilt in verschiedenen Abteilungen, Systemen, Dokumenten sowie bei Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette. Zudem sind die Informationen oft in unterschiedlichen und heterogenen Formaten gespeichert. Dazu können beispielsweise Informationen aus Entwicklung, Einkauf, Produktion, Qualitätsmanagement, Service oder Nachhaltigkeitsmanagement gehören.
Welche Daten tatsächlich benötigt werden, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den dafür festgelegten Anforderungen ab. Diese werden von der Europäischen Kommission in sogenannten delegierten Rechtsakten festgelegt.
Readiness Was ist die größte Herausforderung beim DPP?
Die größte Herausforderung besteht häufig nicht darin, neue Daten zu erzeugen, sondern bereits vorhandene Informationen zu finden, zusammenzuführen und in der erforderlichen Qualität, Granularität sowie im festgelegten maschinenlesbaren und interoperablen Format bereitzustellen.
In vielen Unternehmen liegen die benötigten Informationen verteilt in verschiedenen Abteilungen, Systemen, Dokumenten und Datenformaten vor. Für den Digitalen Produktpass (DPP) müssen diese häufig heterogenen Daten in einen strukturierten, standardisierten und interoperablen Datensatz überführt werden.
Umsetzung Wie läuft die Umsetzung grundsätzlich ab?
Der Einstieg beginnt meist mit der Prüfung, ob die eigene Produktgruppe einen Digitalen Produktpass (DPP) erfordern wird, sowie mit der Analyse der Anforderungen, vorhandenen Datenquellen und organisatorischen Verantwortlichkeiten.
Anschließend werden die erforderlichen Informationen gesammelt, strukturiert und in das für den Digitalen Produktpass vorgegebene Datenformat überführt.
Je nach Produktgruppe können Informationen während des Produktlebenszyklus ergänzt oder aktualisiert werden. Deshalb umfasst die Umsetzung eines DPP häufig auch Prozesse für die Pflege und Aktualisierung der Daten.
Die Umsetzung kann vollständig im Unternehmen erfolgen oder gemeinsam mit spezialisierten Dienstleistern erfolgen. Welche Aufgaben intern übernommen und welche ausgelagert werden, hängt von den vorhandenen Ressourcen, Systemen und Kompetenzen ab.
Orientierung Muss ein inverkehrbringendes Unternehmen den DPP selbst umsetzen?
Nein. Unternehmen, die ein betroffenes Produkt in Verkehr bringen, können einen Digitalen Produktpass (DPP) selbst umsetzen oder sich dabei durch spezialisierte Dienstleister unterstützen lassen.
Welche Aufgaben intern übernommen und welche ausgelagert werden, hängt unter anderem von den vorhandenen Ressourcen, Systemen und Kompetenzen ab.
Unabhängig davon bleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen grundsätzlich beim Unternehmen, das den DPP bereitstellen muss.
Informationen zu Unterstützungsangeboten für KMU bietet die FAQ „Welche Unterstützung bietet die EU kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)?“
Umsetzung Wie werden DPP-Daten dem Nutzer bereitgestellt? Wie erfolgt der Zugriff auf den Digitalen Produktpass?
Informationen aus einem Digitalen Produktpass (DPP) werden in der Regel über einen (kostenlos) nutzbaren Datenträger, beispielsweise einen QR-Code, digital zugänglich gemacht.
Durch das Scannen des QR-Codes gelangen Nutzer auf eine Webseite oder Anwendung, die ihnen die für ihre jeweilige Nutzergruppe freigegebenen Informationen anzeigt.
Wird ein Produkt über eine Online-Verkaufsplattform angeboten, muss dort ebenfalls ein Link zum DPP verfügbar sein. Zusätzlich wird die Europäische Kommission ein EU-Webportal bereitstellen. Dieses dient als zentrale Such- und Vergleichsplattform, über die Nutzer Produktinformationen aus DPP suchen und miteinander vergleichen können.
Weitere Informationen zum EU-Webportal bietet die FAQ „Was ist das DPP-Webportal?“
Umsetzung In welchem Format müssen DPP-Daten bereitgestellt werden?
Die Daten eines Digitalen Produktpasses (DPP) müssen in einem strukturierten, standardisierten, maschinenlesbaren und interoperablen Format bereitgestellt werden.
Die technischen Grundlagen hierfür werden in den harmonisierten europäischen DPP-Normen festgelegt. Ob zusätzliche produktspezifische Anforderungen an die Datenformate gelten, ergibt sich aus der jeweils maßgeblichen EU-Verordnung und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten.
Weitere Informationen zu den technischen Grundlagen und den harmonisierten DPP-Normen bietet die FAQ „Welche europäischen Normen spielen beim DPP eine Rolle?“.
Umsetzung Premium · Deep Dive Welche europäischen Normen spielen beim DPP eine Rolle?
Für den Digitalen Produktpass (DPP) wurden acht europäische Normen entwickelt. Sechs Normen wurden am 27. Mai 2026 veröffentlicht. Die beiden Normen zu Zugriffsrechten und Datensicherheit folgten am 15. Juli 2026. Damit liegen alle acht europäischen DPP-Normen vor.
Die Normen betreffen:
+ eindeutige Identifikatoren für Produkte, Wirtschaftsakteure und Betriebsstätten,
+ Datenträger, beispielsweise QR-Codes,
+ Datenaustauschprotokolle,
+ Datenspeicherung, Archivierung und dauerhafte Datenverfügbarkeit,
+ Programmierschnittstellen für die Suche und das Lebenszyklusmanagement von DPP,
+ Systeminteroperabilität,
+ Zugriffsrechte, Informationssicherheit und Vertraulichkeit sowie
+ Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten.
Gemeinsam bilden sie den horizontalen (produktgruppenübergreifenden) technischen Rahmen des DPP-Systems. Sie sollen sicherstellen, dass DPP-Daten systemübergreifend, maschinenlesbar und interoperabel bereitgestellt und genutzt werden können.
Die einzelnen Normen und ihre Aufgaben werden im Deep Dive „Die acht europäischen DPP-Normen im Überblick“ ausführlich erläutert.
Orientierung Muss ein DPP nach bestimmten Standards aufgebaut werden?
Ja. Für den Aufbau eines Digitalen Produktpasses müssen geeignete technische Standards eingehalten werden. Sie legen beispielsweise fest, wie Produkte eindeutig identifiziert, Informationen auf Datenträgern codiert und Daten zwischen verschiedenen Systemen ausgetauscht werden.
Dabei ist nicht zwingend ein bestimmter Anbieter oder ein einzelnes Standardsystem vorgeschrieben. Unternehmen können beispielsweise Standards von der internationalen Standardisierungsorganisation GS1 oder andere geeignete Standards verwenden, sofern diese die geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllen und ein interoperables Zusammenspiel ermöglichen.
Mehr zum Zusammenspiel von europäischen Normen und technischen Standards erläutert der Deep Dive „Normen & Standards“.
Readiness Welche Vorteile bringt der DPP Unternehmen?
Der Digitale Produktpass (DPP) bietet Unternehmen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche Vorteile.
Der DPP trägt dazu bei, Produktinformationen strukturierter, konsistenter und leichter zugänglich bereitzustellen.
Viele Unternehmen gewinnen im Rahmen der DPP-Umsetzung erstmals einen umfassenden Überblick darüber, welche produktbezogenen Informationen bereits vorhanden sind und wo diese im Unternehmen oder entlang der Wertschöpfungskette vorliegen. Gleichzeitig fördert die Umsetzung die Harmonisierung von Produktdaten über Abteilungs-, System- und Unternehmensgrenzen hinweg.
Darüber hinaus eröffnet der DPP Unternehmen die Möglichkeit, ihr Produkt durch freiwillige Zusatzinformationen von vergleichbaren Produkten abzuheben. Transparente Informationen zu Eigenschaften, Nachhaltigkeit, Service oder Reparatur können Kaufentscheidungen beeinflussen und das Vertrauen in ein Produkt stärken. Je einfacher und vollständiger relevante Informationen bereitgestellt werden, desto leichter können potenzielle Kunden Produkte vergleichen und fundierte Entscheidungen treffen.
Orientierung Wie unterstützt der DPP die Kreislaufwirtschaft?
Der Digitale Produktpass (DPP) macht Informationen über Materialien, Komponenten, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling leichter zugänglich.
Dadurch können Produkte, Komponenten und Rohstoffe über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg besser genutzt, repariert, wiederverwendet oder recycelt werden.
Der DPP soll damit dazu beitragen, Materialien und Produkte möglichst lange im Wirtschaftskreislauf zu halten und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Readiness Warum sollte man sich frühzeitig mit dem DPP beschäftigen?
Nicht weil die EU das verlangt, sondern weil Unternehmen Zeit benötigen, um Daten, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Systeme auf die künftigen Anforderungen vorzubereiten.
Der DPP betrifft nicht nur einzelne Datenfelder oder IT-Systeme, sondern regulatorische, organisatorische und technische Zusammenhänge. Wer sich erst kurz vor Inkrafttreten der Anforderungen mit dem Thema beschäftigt, muss sich häufig gleichzeitig in viele neue Fragestellungen einarbeiten. Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert es, Zusammenhänge zu verstehen und die Umsetzung schrittweise anzugehen.
Darüber hinaus können Unternehmen so früher von den Vorteilen der Datenharmonisierung profitieren.
Readiness Was sind die ersten Schritte auf dem Weg zum DPP?
Ein guter erster Schritt ist die Prüfung, ob die eigene Produktgruppe einen Digitalen Produktpass (DPP) erfordern wird.
Anschließend sollten vorhandene Datenquellen, beteiligte Fachbereiche und organisatorische Verantwortlichkeiten identifiziert werden.
Auf dieser Grundlage lässt sich bewerten, welche Informationen bereits vorliegen und welche Voraussetzungen für die Umsetzung eines DPP noch geschaffen werden müssen.
Orientierung Braucht ein Unternehmen für einen DPP einen Dienstleister?
Nein. Ob ein Dienstleister benötigt wird, hängt unter anderem von den vorhandenen Ressourcen, Kompetenzen, Datenquellen und Systemen im Unternehmen ab.
Einige Unternehmen setzen den DPP vollständig mit eigenen Ressourcen um. Andere nutzen externe Unterstützung, beispielsweise für die Analyse von Anforderungen, die Datenaufbereitung, die technische Umsetzung oder den laufenden Betrieb.
Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation ab.
Readiness Welche Anforderungen stellt der DPP an Daten und Informationen?
Der Digitale Produktpass (DPP) stellt nicht nur Anforderungen an die Verfügbarkeit von Informationen, sondern auch an deren Qualität und Struktur.
Die erforderlichen Daten müssen in ausreichender Qualität und Granularität vorliegen, damit sie für die jeweiligen Anwendungsfälle genutzt werden können. Darüber hinaus müssen die Informationen in einem strukturierten, standardisierten, maschinenlesbaren und interoperablen Format bereitgestellt werden.
Da die benötigten Informationen häufig aus unterschiedlichen Unternehmen, Fachbereichen und IT-Systemen stammen, besteht eine zentrale Herausforderung darin, diese Daten konsistent zusammenzuführen und in das für den DPP erforderliche Format zu überführen.
OrientierungCompliance Welche Produkte kommen zuerst, welche später?
Die Anforderungen werden nicht für alle Produktgruppen gleichzeitig eingeführt. Die Europäische Kommission setzt die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft „Ökodesign-Verordnung“) schrittweise um und priorisiert zunächst Produktgruppen mit besonderer Bedeutung für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Zu den derzeit priorisierten Produktgruppen gehören unter anderem Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Matratzen und Reifen. Daneben führen sektorale EU-Verordnungen den DPP bereits für bestimmte Produktgruppen ein, beispielsweise für Batterien, Spielzeug, Bauprodukte sowie Wasch- und Reinigungsmittel.
Welche Produktgruppen zuerst betroffen sind und wann weitere Produktgruppen folgen, wird durch die Arbeitspläne der Europäischen Kommission sowie die jeweils maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften konkretisiert.
Einen ausführlichen Überblick bietet der Deep Dive „Welche DPP-Vorgaben gelten für welche Produktgruppen?“.
Compliance Premium · Deep Dive Welche Produkte kommen zuerst, welche später?
Die Anforderungen an den Digitalen Produktpass (DPP) werden nicht für alle Produktgruppen gleichzeitig eingeführt. Stattdessen verfolgt die Europäische Kommission einen schrittweisen Ansatz und priorisiert zunächst Produktgruppen mit besonderer Bedeutung für Nachhaltigkeit, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
Im Arbeitsplan 2025–2030 der ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft „Ökodesign-Verordnung“) nennt die Europäische Kommission insbesondere folgende Produktgruppen als Prioritäten:
Endprodukte: Textilien und Bekleidung, Möbel, Reifen, Matratzen
Zwischenprodukte: Eisen und Stahl, Aluminium
Zusätzlich werden zahlreiche energieverbrauchsrelevante Produkte schrittweise in den Regulierungsprozess einbezogen. Dazu gehören unter anderem Haushaltsgeschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Displays, Mobiltelefone und Tablets sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Für die meisten der im ESPR-Arbeitsplan priorisierten Produktgruppen existieren derzeit noch keine verbindlichen DPP-Anforderungen. Die konkreten Anforderungen werden erst mit den jeweiligen delegierten Rechtsakten festgelegt. Der Arbeitsplan gibt jedoch einen wichtigen Hinweis darauf, welche Produktgruppen die Europäische Kommission in den kommenden Jahren vorrangig regulieren möchte.
Die Einführung des DPP erfolgt nicht ausschließlich über die ESPR. Für Batterien, Spielzeug, Bauprodukte sowie Wasch- und Reinigungsmittel enthalten eigene sektorale EU-Verordnungen bereits Regelungen zum DPP. Für andere Produktgruppen – darunter Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl sowie Aluminium – bildet die ESPR den Rechtsrahmen. Dadurch entstehen unterschiedliche regulatorische Zeitpläne und produktspezifische Anforderungen.
Einen ausführlichen Überblick über Rechtsgrundlagen, Produktgruppen und Zeitpläne bietet der Deep Dive „Welche DPP-Vorgaben gelten für welche Produktgruppen?“.
Für Ihr Unternehmen ist es daher sinnvoll, die Entwicklung der für Ihre Produkte relevanten Vorschriften frühzeitig zu beobachten und die Verfügbarkeit der benötigten Produktdaten bereits vor Inkrafttreten konkreter Anforderungen zu prüfen.
OrientierungCompliance Können / müssen Informationen im DPP aktualisiert werden?
Ja. Es ist eine grundsätzliche technische Anforderung an den Digitalen Produktpass (DPP), dass Informationen aktualisiert und um neue Informationen ergänzt werden können. Denn dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass relevante Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus hinweg verfügbar und aktuell bleiben.
Ob und welche Informationen tatsächlich aktualisiert werden müssen, hängt von den jeweiligen Anforderungen der Produktgruppe und den geltenden Rechtsvorschriften ab.
OrientierungCompliance Ab wann gelten die Anforderungen für meine Produkte?
Die Anforderungen an einen Digitalen Produktpass (DPP) gelten nicht für alle Produkte gleichzeitig. Ob und ab wann technische, inhaltliche oder organisatorische Anforderungen für Ihre Produkte gelten, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den dafür erlassenen Rechtsvorschriften ab.
Die konkreten Anforderungen werden schrittweise in den jeweils maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften festgelegt. Je nach Produktgruppe können dies delegierte Rechtsakte auf Grundlage der ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft „Ökodesign-Verordnung“) oder sektorale EU-Verordnungen sein. Erst dort wird definiert, welche Informationen bereitzustellen sind, wie diese strukturiert werden müssen und welche weiteren Anforderungen an den DPP gelten.
Für Ihr Unternehmen ist es daher wichtig, die Entwicklung der für Ihre Produkte relevanten Rechtsvorschriften frühzeitig zu beobachten.
Einen ausführlichen Überblick über Rechtsgrundlagen, Produktgruppen und Zeitpläne bietet der Deep Dive „Welche DPP-Vorgaben gelten für welche Produktgruppen?“.
Compliance Premium · Deep Dive Welche Rollen spielen Hersteller, Importeure und andere Wirtschaftsakteure genau?
Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, auf Deutsch oft Ökodesign-Verordnung) unterscheidet zwischen verschiedenen Wirtschaftsakteuren, die je nach ihrer Rolle unterschiedliche Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit Produkten und dem Digitalen Produktpass übernehmen. Zu diesen Akteuren gehören insbesondere Hersteller, Zulieferer, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, DPP-Service-Provider sowie Unternehmen aus den Bereichen Reparatur, Wiederverwendung, Upcycling und Recycling.
Hersteller
Hersteller sind natürliche oder juristische Personen, die ein Produkt herstellen oder entwickeln lassen und dieses unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarkten.
Sie tragen in der Regel die größte Verantwortung für die Bereitstellung produktbezogener Informationen und müssen sicherstellen, dass die für ihre Produkte geltenden Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehört auch die Bereitstellung der für den Digitalen Produktpass erforderlichen Informationen.
Zulieferer
Zulieferer stellen Materialien, Komponenten oder Baugruppen für Produkte bereit und verfügen häufig über wichtige Informationen zu deren Eigenschaften, Herkunft oder Zusammensetzung. Auch wenn sie nicht unmittelbar für die Bereitstellung des Digitalen Produktpasses verantwortlich sind, spielen sie eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen entlang der Lieferkette. Viele der für einen DPP erforderlichen Informationen stammen ursprünglich von Zulieferern.
Importeure
Importeure bringen Produkte aus Drittländern auf den europäischen Markt. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen eingeführten Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die erforderlichen Produktinformationen und – soweit vorgeschrieben – ein Digitaler Produktpass vorhanden sind.
Händler
Händler stellen Produkte auf dem Markt bereit, ohne Hersteller oder Importeur zu sein. Sie müssen vor der Bereitstellung eines Produkts prüfen, ob die vorgeschriebenen Informationen vorhanden sind und die geltenden Anforderungen eingehalten werden. Soweit für eine Produktgruppe ein Digitaler Produktpass vorgeschrieben ist, müssen Händler insbesondere prüfen, ob dieser vorhanden ist.
Bevollmächtigte
Ein Bevollmächtigter ist eine in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, bestimmte Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen. Welche Aufgaben übernommen werden, richtet sich nach der jeweiligen Beauftragung und den geltenden Rechtsvorschriften.
Digitalproduktpass-Dienstleister
Digitalproduktpass-Dienstleister (DPP-Service-Provider) unterstützen Unternehmen bei der Erstellung, Verwaltung, Speicherung, Aktualisierung und Bereitstellung von Digitalen Produktpässen. Sie übernehmen technische und organisatorische Aufgaben rund um den Betrieb des DPP. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verbleibt jedoch beim verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer.
Reparatur-, Wiederverwendungs-, Upcycling- und Recyclingunternehmen
Diese Unternehmen sind in der Regel nicht für die Bereitstellung des Digitalen Produktpasses verantwortlich. Sie können jedoch wichtige Informationen erzeugen oder nutzen, die während der Nutzungs- und End-of-Life-Phase eines Produkts entstehen. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu Reparaturen, Wartungen, Ersatzteilen, Wiederverwendung, Aufbereitung oder Recycling. Der Digitale Produktpass soll dazu beitragen, dass solche Informationen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg verfügbar bleiben.
Wer trägt die Verantwortung für den DPP?
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bleibt einem verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer zugeordnet. Dabei handelt es sich in der Regel um den Wirtschaftsteilnehmer, der das Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Dies kann je nach Produkt und Marktsituation beispielsweise der Hersteller oder der Importeur sein. Auch wenn Informationen von zahlreichen Beteiligten entlang der Lieferkette stammen oder Aufgaben an DPP-Service-Provider ausgelagert werden, verbleibt die rechtliche Verantwortung grundsätzlich bei diesem verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer.
Orientierung (Wie) kann der Digitale Produktpass auch einen Wettbewerbsvorteil schaffen?
Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen kann der Digitale Produktpass (DPP) Unternehmen auch dabei unterstützen, ihre Produkte transparenter und attraktiver zu präsentieren.
Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, im Deutschen oft "Ökodesign-Verordnung") erlaubt, neben den verpflichtenden Angaben auch freiwillige Informationen im DPP bereitzustellen, sofern diese die Datenqualität, Interoperabilität und Funktionsfähigkeit des DPP nicht beeinträchtigen und klar von den Pflichtinformationen unterschieden werden.
Dadurch können Unternehmen beispielsweise zusätzliche Informationen zu Nachhaltigkeit, Reparatur, Ersatzteilen, Serviceleistungen oder weiteren Produkteigenschaften bereitstellen. Solche Informationen können Vertrauen schaffen, Produkte besser vergleichbar machen und Kaufentscheidungen positiv beeinflussen.
Damit wird der DPP nicht nur zu einem Instrument der Compliance, sondern kann auch zu einem Instrument der Kundenkommunikation und Produktdifferenzierung werden.
Orientierung Was ist das DPP-Webportal?
Das DPP-Webportal ist eine von der Europäischen Kommission geplante öffentliche Plattform, über die Verbraucher, Unternehmen und Behörden Produktinformationen aus Digitalen Produktpässen (DPP) suchen und miteinander vergleichen können.
Es ergänzt den direkten Zugriff über QR-Codes und soll den einfachen Zugang zu DPPs erleichtern. Die Einführung des EU-Webportals ist in den kommenden Jahren vorgesehen.
Orientierung Was ist das DPP-Register der EU (DPP Registry)? Wozu dient das DPP-Register?
Das DPP-Register der EU ist das zentrale Register der Europäischen Union für Digitale Produktpässe (DPP). Es dient dazu, DPP zu registrieren und den eindeutigen digitalen Identifikator eines Produkts mit dem Speicherort seines DPP zu verknüpfen.
Das DPP-Register speichert dabei grundsätzlich nicht die eigentlichen Produktdaten. Diese verbleiben in der Regel bei den jeweiligen Wirtschaftsteilnehmern oder beauftragten DPP-Service-Providern. Das DPP-Register verweist auf den Speicherort des DPP und unterstützt die Prüfung, ob die für die Registrierung erforderlichen Angaben vollständig und vorhanden sind.
Dadurch können berechtigte Nutzer über einen einheitlichen Zugang zuverlässig auf den jeweiligen DPP zugreifen, auch wenn die DPP-Daten dezentral gespeichert sind. Für einzelne Produktgruppen können die delegierten Rechtsakte festlegen, dass zusätzlich bestimmte Informationen im DPP-Register gespeichert werden müssen.
Die Europäische Kommission hat das DPP-Register am 22. Juli 2026 bereitgestellt.
Orientierung Welche Unterstützung bietet die EU kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum Thema DPP?
Die Europäische Kommission plant verschiedene Unterstützungsangebote, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem:
+ Leitfäden, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind,
+ frei zugängliche digitale Werkzeuge zur Unterstützung der Umsetzung,
+ Unterstützungsangebote für das Onboarding und die Registrierung von DPP im europäischen DPP-System. Für die Nutzung des DPP-Registers der EU sind unter anderem ein Helpdesk von 8:00 bis 20:00 Uhr MEZ und ein rund um die Uhr verfügbares automatisiertes technisches Supporttool vorgesehen.
Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, KMU durch Informations- und Beratungsangebote zu unterstützen. Je nach Mitgliedstaat können hierzu beispielsweise Anlaufstellen, Schulungen oder finanzielle Fördermaßnahmen gehören.
Umsetzung Beziehen sich die Informationen im DPP auf einzelne Produkte, Chargen oder Produktmodelle?
Welche Informationen im DPP (Digitalen Produktpass) auf Modell-, Chargen- oder Einzelproduktebene erfasst werden müssen, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab.
Die konkreten Anforderungen legt die Europäische Kommission in den produktspezifischen delegierten Rechtsakten fest. Je nach Produktgruppe können sich die einzelnen Informationen auf Produktmodelle (Model-Level), Chargen (Batch-Level) oder einzelne Produkte (Item-Level) beziehen.