DeepDive
Welche DPP-Vorgaben gelten für welche Produktgruppen?
Warum die Produktgruppe entscheidend ist
DPP-Anforderungen entstehen auf unterschiedlichen Wegen, richten sich aber immer nach der jeweiligen Produktgruppe:
- Bei Produktgruppen wie Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Reifen, Möbeln oder Matratzen bildet die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, auf Deutsch "Ökodesign-Verordnung) den Rechtsrahmen. Die verbindlichen Anforderungen werden erst durch produktspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt.
- Für Batterien, Spielzeuge, Bauprodukte sowie Wasch- und Reinigungsmittel enthalten eigene sektorale EU-Verordnungen bereits Regelungen zum Digitalen Produktpass. Ob weitere delegierte oder Durchführungsrechtsakte erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Verordnung.
- Für ein Produkt können gleichzeitig mehrere produktbezogene EU-Rechtsvorschriften relevant sein. Das betrifft beispielsweise Spielzeuge mit Batterie oder energieverbrauchsrelevante Bauprodukte.
Alle DPP sollen dasselbe grundlegende technische System nutzen. Ein bereits vorhandener DPP kann darauf aufbauend um weitere Informationen ergänzt werden, wenn für das Produkt zusätzliche produktspezifische Anforderungen gelten.
Wo stehen die Produktgruppen?
hier kommt eine Tabelle!!!
Die Termine geplanter Rechtsakte sind zunächst regulatorische Fahrpläne. Verbindlich werden Anwendungsbereich, Informationsanforderungen und Umsetzungsfristen erst durch die jeweils maßgebliche EU-Verordnung und – soweit vorgesehen – die dazugehörigen delegierten oder Durchführungsrechtsakte. Der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 legt fest, welche Produktgruppen prioritär bearbeitet werden.
Alle aktuellen und geplanten regulatorischen Meilensteine finden Sie in der DPP-Timeline.
Produktgruppen im Vergleich
Batterien: Transparenz über den gesamten Lebenszyklus
Batterien sind die erste Produktgruppe, für die ein umfassender Digitaler Produktpass verbindlich wird. Ab dem 18. Februar 2027 benötigen bestimmte Traktionsbatterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel einen Batteriepass.
Der Batteriepass bezieht sich grundsätzlich auf die fertige, funktionsfähige Batterie einschließlich der für ihren sicheren Betrieb notwendigen Bestandteile. Einzelne Zellen oder Module benötigen nicht automatisch einen eigenen Batteriepass.
Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Bei importierten Batterien ist dies in der Regel der Importeur. Der Batteriepass muss beim Inverkehrbringen erstellt und im DPP-Register der EU registriert sein; bei Importen grundsätzlich spätestens vor der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr.
Neben weitgehend statischen Produktinformationen kann der Batteriepass auch Daten enthalten, die sich während der Nutzung verändern, beispielsweise:
- Lade- und Entladezyklen,
- Leistungs- und Kapazitätsentwicklung,
- Betriebsbedingungen,
- Zustand und voraussichtliche Restlebensdauer.
Besonders relevant sind außerdem Änderungen im weiteren Lebenszyklus: Bei einer Reparatur bleibt der bestehende Batteriepass grundsätzlich erhalten. Wird eine Batterie dagegen umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, entsteht ein neuer Batteriepass und ein neuer Wirtschaftsakteur übernimmt die Verantwortung.
Angaben etwa zum CO₂-Fußabdruck, zum Anteil an recycelten Materialien oder zu Sorgfaltspflichten werden nicht automatisch vollständig ab dem ersten Tag der Batteriepasspflicht verlangt. Entscheidend ist, ab wann die jeweilige Einzelanforderung für die betreffende Batteriekategorie gilt.
Im Fokus:
Der Batteriepass begleitet die Batterie nicht nur beim Inverkehrbringen. Er wird auch ihren Zustand, ihre Nutzung und Statusänderungen über den weiteren Lebenszyklus abbilden und damit Reparatur, Weiterverwendung, Umnutzung und Recycling unterstützen.
Spielzeuge: Sicherheit und Marktüberwachung im Mittelpunkt
Ab dem 1. August 2030 müssen Spielzeuge, die unter die neue EU-Spielzeugverordnung fallen, über einen Digitalen Produktpass verfügen.
Bei Spielzeugen steht nicht die ökologische Produktleistung im Mittelpunkt. Der Digitale Produktpass dient hier vor allem dazu, die Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Konformitätsanforderungen nachvollziehbar zu machen und die Marktüberwachung zu unterstützen. Damit zeigt diese Produktgruppe besonders deutlich, dass der DPP nicht nur Nachhaltigkeitsziele verfolgt, sondern auch als Instrument für Produktsicherheit und Rechtskonformität eingesetzt wird.
Die Anforderungen gelten auch für neue und gebrauchte Spielzeuge aus Drittstaaten, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere:
- Rückverfolgbarkeit des Spielzeugs
- Zugang zur Konformitätserklärung
- Kontrolle durch Marktüberwachungs- und Zollbehörden
- Identifikation des Herstellers und weiterer verantwortlicher Wirtschaftsakteure
- Vorgehen gegen unsichere und nichtkonforme Produkte
Im Fokus:
Bei Spielzeugen, die vernetzt, funkgestützt oder KI-basiert sind, können zusätzlich weitere EU-Rechtsvorschriften gelten. Enthalten sie eine Batterie, ist außerdem zu prüfen, ob Anforderungen aus der Batterieverordnung hinzukommen.
Bauprodukte: Langfristige Informationen für Bauwerke und Kreislaufwirtschaft
Nach aktuellem Fahrplan ist der delegierte Rechtsakt zum Digitalen Produktpass für Bauprodukte für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Verpflichtend wird der DPP voraussichtlich 18 Monate nach Inkrafttreten dieses Rechtsakts; der endgültige Anwendungsbereich und der konkrete Termin stehen jedoch erst mit seiner Verabschiedung fest.
Bauprodukte werden häufig über Jahrzehnte genutzt, fest in Bauwerke eingebaut und später möglicherweise ausgebaut, wiederverwendet oder wiederaufbereitet. Der Digitale Produktpass soll deshalb dauerhaft verlässliche Informationen über ihre Leistung, Konformität, vorgesehene Verwendung und ökologische Nachhaltigkeit zugänglich machen.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- Leistungs- und Konformitätsinformationen
- vorgesehene Verwendungszwecke
- Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit
- technische Dokumentation
- Informationen zu wesentlichen Bestandteilen
- Angaben, die Wiederverwendung und Wiederaufbereitung unterstützen
Im Fokus:
Bei Bauprodukten schafft der DPP eine Informationsgrundlage, um Bauprodukte auch nach ihrem Ausbau zu identifizieren, zu bewerten und möglichst erneut zu verwenden oder wiederaufzubereiten.
Bei bestimmten energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten – beispielsweise Heizgeräten, Wärmepumpen oder Lüftungssystemen – können Nachhaltigkeitsanforderungen vorrangig auf Grundlage der ESPR statt der Bauprodukteverordnung festgelegt werden. Welche Regelung maßgeblich ist, muss deshalb produktbezogen geprüft werden.
Wasch- und Reinigungsmittel: DPP und digitale Kennzeichnung zusammendenken
Ab dem 23. September 2029 müssen Wasch- und Reinigungsmittel sowie Tenside, die unmittelbar an Verbraucher oder andere Endnutzer abgegeben werden, über einen Digitalen Produktpass verfügen. Für Produkte, die vor diesem Termin nach der bisherigen Verordnung in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen.
Bei dieser Produktgruppe werden der Digitale Produktpass und die digitale Kennzeichnung eng miteinander verknüpft. Der Datenträger zum DPP kann zugleich Zugang zu weiterführenden Kennzeichnungsinformationen bieten. Er muss auf dem Etikett, auf der Verpackung, bei unverpackten Produkten auf den Begleitdokumenten oder bei Nachfüllsystemen an der Nachfüllstation angebracht und bereits vor dem Kauf sichtbar sein.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- Identifikation des Produkts und des Herstellers
- EU-Konformitätserklärung
- Inhaltsstoffinformationen
- Angaben zur biologischen Abbaubarkeit
- Kennzeichnungs- und Gebrauchsinformationen
- Informationen für Verbraucher, Marktüberwachungs- und Zollbehörden
- Angaben für Nachfüllsysteme und den Onlinehandel
Im Fokus:
Bei Wasch- und Reinigungsmitteln bündelt ein gemeinsamer Datenträger den Zugang zum Digitalen Produktpass und zu digitalen Kennzeichnungsinformationen. Das ist besonders relevant für Produkte im Onlinehandel und für Nachfüllsysteme, bei denen Informationen auch ohne klassische Einzelverpackung zuverlässig zugänglich sein müssen.
Was gilt für importierte Produkte?
Ob ein Produkt innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union hergestellt wurde, ist für die DPP-Pflicht grundsätzlich unerheblich. Entscheidend ist, ob es unter die Vorschriften fällt, die für seine Produktgruppe gelten, und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.
Importierte Produkte sind daher nicht von den DPP-Anforderungen ausgenommen. Für sie gelten grundsätzlich dieselben produktspezifischen Anforderungen wie für vergleichbare Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. Dazu können insbesondere Vorgaben zum Digitalen Produktpass, zu den darin erforderlichen Produktinformationen, zur eindeutigen Verknüpfung des DPP mit dem Produkt und zur Verfügbarkeit der Daten gehören.
Auch Bauteile oder Vorprodukte aus Drittstaaten können für den DPP eines in der Europäischen Union hergestellten Endprodukts relevant sein.
Das zeigt sich beispielsweise bei Batterien: Wird eine DPP-pflichtige fertige Batterie aus einem Drittstaat eingeführt, muss ihr Batteriepass bereits beim Inverkehrbringen vorliegen und im DPP-Register der EU registriert sein. Bei der Einfuhr ist dies in der Regel spätestens vor der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erforderlich. Werden dagegen lediglich Batteriezellen oder -module eingeführt und anschließend in der Europäischen Union zu einer fertigen Batterie zusammengesetzt, benötigen diese Teile nicht automatisch einen eigenen Batteriepass. Maßgeblich ist grundsätzlich die fertige, funktionsfähige Batterie.
Für Unternehmen bedeutet das: Auch wenn nur Bauteile oder Vorprodukte aus Drittstaaten bezogen werden, muss frühzeitig geklärt werden, welche Informationen für den DPP des späteren Endprodukts benötigt werden und ob diese vollständig, verlässlich und in der erforderlichen Form vorliegen.
Im Fokus:
Für die DPP-Pflicht ist nicht das Herstellungsland entscheidend, sondern ob das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird und unter die geltenden produktspezifischen Vorschriften fällt.
ESPR-priorisierte Produktgruppen, bei denen die konkreten Anforderungen noch offen sind
Bei den Produktgruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Reifen, Möbeln und Matratzen steht bereits fest, dass sie im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 berücksichtigt werden. Welche Produkte genau betroffen sein werden und welche Informationen der DPP enthalten muss, wird jedoch erst in den jeweiligen delegierten Rechtsakten festgelegt.
Die nächsten regulatorischen Meilensteine liegen zwischen Ende 2026 und 2029: Der delegierte Rechtsakt für Eisen und Stahl ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen, für Textilien, Aluminium und Reifen sollen die Rechtsakte im dritten oder vierten Quartal 2027 folgen, für Möbel im Jahr 2028 und für Matratzen im Jahr 2029.
Bei Eisen und Stahl werden derzeit insbesondere die Umweltleistung, die CO₂-Intensität und der Einsatz sekundärer Rohstoffe betrachtet. Eisen und Stahl bilden zugleich die erste Zwischenproduktgruppe, für die im Rahmen der ESPR konkrete Anforderungen vorbereitet werden.
Obwohl konkrete Pflichtinformationen noch nicht feststehen, können Unternehmen bereits Folgendes unternehmen:
- relevante Datenquellen und Lieferanteninformationen identifizieren,
- Verantwortlichkeiten klären und
- bestehende Produktinformationen strukturieren und bewerten.
Der jeweilige delegierte Rechtsakt konkretisiert diese Vorbereitung später anhand der verbindlichen Anforderungen.
Im Fokus:
Anders als bei Batterien, Spielzeugen oder Wasch- und Reinigungsmitteln, für die sektorale Verordnungen bereits verbindliche DPP-Vorgaben enthalten, lassen sich für die ESPR-priorisierten Produktgruppen aus der bloßen Priorisierung noch keine verbindlichen DPP-Vorgaben ableiten.
Was Unternehmen aus den Unterschieden ableiten sollten
Unternehmen sollten nicht von einem allgemeingültigen DPP-Datensatz ausgehen. Für jedes relevante Produktportfolio ist gesondert zu prüfen:
- Welche Rechtsvorschriften gelten
- Welche Produkte von einer DPP-Pflicht betroffen sind
- Ob für unterschiedliche Produktvarianten unterschiedliche DPP-Anforderungen gelten
- Ab wann die Pflichten gelten
- Welche Informationen und Nachweise benötigt werden
- Ob weitere EU-Rechtsvorschriften neben der für das Produkt primär maßgeblichen Regelung zu berücksichtigen sind
- Ob die erforderlichen Informationen für importierte Produkte, Bauteile oder Vorprodukte aus der Lieferkette verfügbar sind
Merke
Die Produktgruppe entscheidet, welcher Digitale Produktpass benötigt wird. Erst die dafür maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften legen fest, welche Produkte von einer DPP-Pflicht betroffen sind, welche Informationen und Nachweise erforderlich werden und ab wann die Pflichten gelten. Dabei können für ein Produkt mehrere EU-Rechtsvorschriften relevant sein – beispielsweise bei einer Wärmepumpe, für die sowohl die Bauprodukteverordnung als auch Anforderungen auf Grundlage der ESPR eine Rolle spielen können.
Quellenhinweise
- Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR)
- Europäische Kommission: Ecodesign for Sustainable Products and Energy Labelling Working Plan 2025–2030, 16. April 2025
- Europäische Kommission: Construction Products Regulation Working Plan 2026–2029, 16. Dezember 2025.
- Europäische Kommission: Digital Product Passport – Frequently Asked Questions (FAQ), Version 1.0, Februar 2026.
- Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien
- Europäische Kommission (DG GROW): The EU Digital Product Passport for Batteries – Webinar 2: Latest Updates, Key Requirements and Industry Perspectives, 7. Juli 2026.
- Verordnung (EU) 2025/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über die Sicherheit von Spielzeug
- Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten
- Verordnung (EU) 2026/405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2026 über Detergenzien und Tenside
- Joint Research Centre: Methodology for defining data requirements for the Digital Product Passport under the ESPR framework, 19.03.2026.
- Joint Research Centre: Study on DPP content for iron and steel products under the ESPR, 23.03.2026.