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Normen und Standards sorgen dafür, dass Digitale Produktpässe systemübergreifend funktionieren

Der Digitale Produktpass soll Produktinformationen über Unternehmens-, Branchen- und Systemgrenzen hinweg verfügbar machen. Dabei können unterschiedliche Hersteller, Lieferanten, Händler, Behörden, Reparaturbetriebe und Recyclingunternehmen mit verschiedenen IT-Systemen arbeiten.

Damit diese Systeme trotzdem zusammenspielen, benötigen sie gemeinsame Regeln. Sie müssen beispielsweise eindeutig erkennen können,

  • zu welchem Produkt ein DPP gehört,
  • wie der DPP über einen Datenträger aufgerufen wird,
  • wie Informationen ausgetauscht und gespeichert werden,
  • was die ausgetauschten Informationen bedeuten,
  • welche Nutzer auf welche Daten zugreifen dürfen und
  • wie sich die Echtheit und Integrität der Informationen prüfen lässt.

Diese gemeinsamen Grundlagen werden durch europäische Normen und weitere technische Standards geschaffen. Ohne gemeinsame Regeln könnten einzelne Unternehmen zwar eigene Digitale Produktpässe entwickeln. Es bestünde jedoch die Gefahr, dass voneinander getrennte Insellösungen entstehen:

  • Ein System kann den Identifikator eines anderen Systems nicht verarbeiten.
  • Ein Datenträger führt nicht zuverlässig zum richtigen DPP.
  • Gleiche Informationen werden unterschiedlich bezeichnet und werden somit unterschiedlich verstanden.
  • Schnittstellen sind nicht miteinander kompatibel.
  • Zugriffsrechte werden unterschiedlich umgesetzt.
  • Informationen können nicht über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg genutzt werden.

Die acht bisher veröffentlichten DPP-Normen konzentrieren sich auf den technischen Rahmen des DPP-Systems. Die weitere Normungsarbeit kann diesen Rahmen künftig ergänzen und weiterentwickeln.

Im Fokus:
Die europäischen DPP-Normen und technischen Standards schaffen gemeinsam ein technisches Fundament für den DPP. Sie legen nicht für jedes Unternehmen dieselbe Software oder Plattform fest. Die Normen definieren gemeinsame Anforderungen und Schnittstellen; technische Standards stellen geeignete Bausteine für deren Umsetzung bereit.

Was ist der Unterschied zwischen einer Norm und einem Standard?

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig synonym verwendet. Im Deutschen besteht jedoch ein Unterschied. Der konkrete Unterschied liegt nicht primär darin, was sie regeln, sondern wie sie entstehen und welchen formalen Status sie haben:

  • Eine Norm legt gemeinsam abgestimmte Regeln fest und wird in einem geregelten Verfahren von einer anerkannten Normungsorganisation veröffentlicht.
  • Ein Standard legt ebenfalls Regeln oder technische Lösungen fest, wird aber von einem Unternehmen, Verband oder Konsortium entwickelt, ohne ein formelles Normungsverfahren zu durchlaufen. Ein Standard kann sich am Markt weit verbreiten und eine wichtige Grundlage für technische Lösungen bilden, ohne im formalen Sinn eine Norm zu sein.

Norm

Eine Norm wird von einer anerkannten Normungsorganisation in einem geregelten Verfahren erarbeitet. Dabei wirken interessierte Fachpersonen zusammen und stimmen den Inhalt im Konsens ab. Zu den anerkannten europäischen Normungsorganisationen gehören unter anderem:

  • CEN – Europäisches Komitee für Normung
  • CENELEC – Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung
  • ETSI – Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen

Eine Europäische Norm trägt die Kennzeichnung EN. Sie wird anschließend von den nationalen Normungsorganisationen übernommen. In Deutschland erscheint sie beispielsweise als DIN EN.

Die Europäische Kommission erteilte CEN, CENELEC und ETSI einen Normungsauftrag zum Digitalen Produktpass: Sie sollten den technischen Rahmen der DPP-Infrastruktur fachlich erarbeiten. Dies erfolgte im gemeinsamen technischen Komitee CEN-CLC/JTC 24 „Digital Product Passport – Framework and System“.

Die acht daraus hervorgegangenen DPP-Normen sind modular aufgebaut und miteinander verknüpft. Jede Norm behandelt einen bestimmten Bestandteil des DPP-Systems. Gemeinsam bilden sie den horizontalen technischen Rahmen, der für unterschiedliche Produktgruppen genutzt werden soll.

Sechs Normen wurden am 27. Mai 2026 veröffentlicht. Die beiden Sicherheitsnormen EN 18239 und EN 18246 folgten am 15. Juli 2026. Damit liegen inzwischen alle acht europäischen DPP-Normen vor.

Standard

Ein Standard wird von einer Branchenorganisation, einem Industriekonsortium oder einem einzelnen Anbieter entwickelt. Ein Beispiel sind die Identifikations- und Datenaustauschstandards der internationalen Standardisierungsorganisation GS1. Sie sorgen dafür, dass Produkte, Unternehmen, Standorte und Daten nach einheitlichen technischen Regeln identifiziert, gekennzeichnet und zwischen verschiedenen Beteiligten und Systemen ausgetauscht werden können.

Wie Recht, Normen und Standards zusammenspielen

Für den Digitalen Produktpass lassen sich drei Ebenen unterscheiden:

hier kommt die Tabelle
  • Die Rechtsvorschriften der EU – insbesondere Verordnungen, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte – beantworten damit vor allem die Frage, was ein Unternehmen bereitstellen muss.
  • Normen beantworten dagegen bisher vor allem die Frage, nach welchen gemeinsamen technischen Regeln der DPP umgesetzt werden soll.
  • Standards bieten konkrete Verfahren, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden können.

Im Fokus
Die aktuellen acht europäischen DPP-Normen legen daher nicht fest, welche Umwelt-, Sicherheits- oder Produktinformationen ein Batteriepass, ein Textilpass oder der DPP eines Bauprodukts enthalten muss, sondern schaffen den gemeinsamen technischen Rahmen dafür, wie diese Informationen eindeutig zugeordnet, ausgetauscht, gespeichert, geschützt und systemübergreifend verstanden werden können. Damit bilden sie die Grundlage für die Interoperabilität des DPP-Ökosystems.

Was bedeutet Interoperabilität beim DPP?

Interoperabilität bedeutet, dass unterschiedliche Systeme zusammenarbeiten können. Beim Digitalen Produktpass betrifft Interoperabilität sowohl die technische Verbindung zwischen den Systemen (technische Interoperabilität) als auch das gemeinsame Verständnis der ausgetauschten Informationen (semantische Interoperabilität).

Technische Interoperabilität wird durch gemeinsame Identifikatoren, Datenträger, Datenformate, Austauschprotokolle und Schnittstellen ermöglicht.

Semantische Interoperabilität setzt voraus, dass Begriffe, Eigenschaften, Einheiten und Beziehungen eindeutig beschrieben sind und von unterschiedlichen Systemen gleich verstanden werden.

Welche Normen unterstützen die technische Interoperabilität?

Die technische Interoperabilität wird nicht durch eine einzige Norm hergestellt. Mehrere DPP-Normen wirken dabei zusammen:

  • EN 18219 regelt die eindeutigen Identifikatoren.
  • EN 18220 behandelt die Datenträger und die Verbindung zwischen dem physischen Produkt und seinem DPP.
  • EN 18216 legt Anforderungen an den Austausch von DPP-Daten fest.
  • EN 18222 beschreibt Programmierschnittstellen für die Suche und Verwaltung von DPP.
  • EN 18221 behandelt die Speicherung, Archivierung und langfristige Verfügbarkeit der Daten.
  • EN 18223 legt übergreifende Regeln für das Zusammenspiel dieser Bausteine fest.

CEN/CENELEC ordnet diese Normen gemeinsam dem Bereich Interoperabilität und Datenaustausch zu; der EN 18223 ist dabei die übergreifende Rolle der Systeminteroperabilität zugeordnet, außerdem berücksichtigt sie auch die semantische Interoperabilität.

Welche Norm unterstützt die semantische Interoperabilität?

Die EN 18223 schafft übergreifende Regeln für das Zusammenspiel der DPP-Systeme. Dazu gehören auch gemeinsame Terminologien, grundlegende Datenstrukturen und die Anbindung semantischer Repositorien.

Die konkreten Bedeutungen produktspezifischer Informationen entstehen jedoch nicht allein durch diese Norm. Dafür werden zusätzlich gemeinsame Datenmodelle, Begriffsdefinitionen, kontrollierte Vokabulare und weitere fachliche Standards benötigt.

So können unterschiedliche Systeme beispielsweise eindeutig unterscheiden, ob eine Angabe einen Werkstoff, einen Recyclinganteil, einen Reparaturstatus oder eine andere Produkteigenschaft beschreibt.

Einen kompakten Überblick über Aufgaben und Zusammenspiel der acht Normen bietet der Deep Dive „8 Normen im Überblick“.

Was bedeuten die Normen für Unternehmen?

Für Unternehmen bieten die Normen Orientierung und erleichtern eine rechtssichere Umsetzung, ohne eine einzige technische Lösung vorzuschreiben. Sie geben einen gemeinsamen Rahmen vor, innerhalb dessen unterschiedliche normkonforme Lösungen eingesetzt werden können.

Die Normen geben Orientierung

Unternehmen müssen die technischen Grundprinzipien des Digitalen Produktpasses nicht selbst erfinden.

Die Normen geben einen gemeinsamen Rahmen für zentrale Fragen vor:

  • Wie wird ein Produkt eindeutig mit seinem DPP verbunden?
  • Wie können Daten zwischen verschiedenen Systemen ausgetauscht werden?
  • Wie werden Informationen gespeichert und langfristig verfügbar gehalten?
  • Wie werden Zugriffsrechte geregelt?
  • Wie werden vertrauliche Informationen geschützt?
  • Wie lässt sich die Echtheit und Integrität der Daten absichern?

Damit reduzieren die Normen die Zahl der Grundsatzentscheidungen, die jedes Unternehmen allein treffen müsste.

Die Normen schreiben keine einheitliche Software vor

Unternehmen müssen nicht dieselbe Software, dieselbe Plattform oder denselben DPP-Service-Provider verwenden.

Sie können je nach Produkt, bestehender Systemlandschaft und Geschäftsmodell unterschiedliche geeignete technische Lösungen auswählen.

Entscheidend ist, dass die gewählten Bausteine der DPP-Infrastruktur des Unternehmens:

  • die Anforderungen der Normen erfüllen,
  • mit dem europäischen DPP-System zusammenarbeiten können und
  • den späteren produktspezifischen Vorgaben entsprechen.

Unterschiedliche Lösungen müssen trotzdem zusammenspielen

Der technische Entscheidungsspielraum endet dort, wo eine Insellösung entstehen würde.

Die Kernbotschaft lautet:

Unternehmen können zwischen verschiedenen normkonformen Lösungen wählen. Entscheidend ist nicht, dass alle denselben Weg gehen, sondern dass die gewählten Lösungen im DPP-Ökosystem interoperabel zusammenwirken.

Harmonisierte Normen erleichtern den Nachweis der Konformität

Eine von CEN oder CENELEC veröffentlichte Europäische Norm ist nicht automatisch eine harmonisierte Norm mit rechtlicher Wirkung. Dafür muss ihre Fundstelle zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Erst dann löst ihre korrekte Anwendung eine Konformitätsvermutung aus. Das bedeutet:

Werden die Anforderungen erfüllt, die die Norm beinhaltet, wird zunächst davon ausgegangen, dass auch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

In diesem Sinn wird umgangssprachlich von einem „Vertrauensvorschuss“ gesprochen. Fachlich korrekt ist der Begriff Konformitätsvermutung. Die Konformitätsvermutung:

  • erleichtert den Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden,
  • reduziert den eigenen Begründungs- und Prüfaufwand,
  • reduziert Haftungsrisiken und
  • kann Kosten für Konformitätsnachweise reduzieren.

Sie ist jedoch kein uneingeschränkter Freibrief. Das Unternehmen muss die Norm korrekt anwenden und dokumentieren. Außerdem gilt die Vermutung nur für die gesetzlichen Anforderungen, die von der jeweiligen Norm tatsächlich abgedeckt werden. CEN/CENELEC fasst die Logik so zusammen: Unternehmen wenden harmonisierte Normen freiwillig an, dokumentieren deren Anwendung und erklären die Konformität; die Behörden können daraufhin zunächst von der Konformität ausgehen.

Die Anwendung harmonisierter Normen ist allerdings grundsätzlich freiwillig. Unternehmen können auch eine andere technische Lösung wählen. Dann müssen sie jedoch selbst nachvollziehbar belegen, dass diese Lösung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Was die Normen nicht entscheiden

Die acht horizontalen DPP-Normen beantworten nicht alle Fragen eines konkreten Digitalen Produktpasses.

Sie legen beispielsweise nicht abschließend fest:

  • welche Produkte einen DPP benötigen,
  • ab welchem Datum die Pflicht gilt,
  • ob ein DPP auf Modell-, Chargen- oder Einzelproduktebene erstellt wird,
  • welche Pflichtinformationen enthalten sein müssen,
  • welcher Datenträger für eine bestimmte Produktgruppe verbindlich ist,
  • welche Informationen öffentlich oder eingeschränkt zugänglich sind oder
  • wie lange einzelne Daten verfügbar bleiben müssen.

Diese Anforderungen ergeben sich erst aus der jeweiligen EU-Verordnung und den dazugehörigen produktgruppenspezifischen delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten.

Merke

Die aktuellen acht horizontalen DPP-Normen schaffen einen gemeinsamen technischen Rahmen für interoperable Digitale Produktpässe. Sie legen nicht die produktspezifischen Pflichtinformationen fest, sondern regeln, wie DPP-Informationen eindeutig zugeordnet, ausgetauscht, gespeichert, geschützt und systemübergreifend verstanden werden können.
Unternehmen können innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche normkonforme Lösungen einsetzen. Die Anwendung harmonisierter Normen erleichtert zudem den Nachweis, dass die von ihnen abgedeckten gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Quellenhinweise

  • Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission vom 14. Juli 2026 über harmonisierte Normen für Digitale Produktpässe
  • CEN/CENELEC: How to become compliant with EU Digital Product Passport legislations: Guidance on the recent published European standards, Webinar, 25. Juni 2026
  • EN 18216:2026 – Digital product passport – Data exchange protocols
  • EN 18219:2026 – Digital product passport – Unique identifiers
  • EN 18220:2026 – Digital product passport – Data carriers
  • EN 18221:2026 – Digital product passport – Data storage, archiving, and data persistence
  • EN 18222:2026 – Digital Product Passport – Application Programming Interfaces (APIs) for the product passport lifecycle management and searchability
  • EN 18223:2026 – Digital Product Passport – System interoperability
  • EN 18239:2026 – Digital Product Passport – Access rights management, information system security, and business confidentiality
  • EN 18246:2026 – Digital Product Passport – Data authentication, reliability and integrity